Im Jahre 2015 erweiterte sich das Geschäftsgebiet der KLW GmbH auch um Kleinanlagenbau und klimatechnische Services über die bisherigen Einzugsgebiete, dem Rhein-Main und dem Rhein-Neckar Raum hinaus.
Zukünftig steht die KLW GmbH Privat- und Geschäftskunden in Rheinhessen und Pfalz, hier insbesondere im Landkreis Bad Dürkheim, in allen Fragen rund um die Klimatisierung von Wohn- und Geschäftsräumen zur Verfügung.
Unsere Rechte und Pflichten und die des Kunden richten sich nach den folgenden Bestimmungen in folgender Reihenfolge:
Die zunächst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den danach genannten, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgeführt.
Vertragsinhalt ist das ausdrücklich zwischen uns und dem Kunden Vereinbarte.
Unsere Angebote sind freibleibend. Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten sind nur dann unentgeltlich, wenn der Liefervertrag zustande kommt. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte sowie technische Angaben, in Katalogen und anderen Drucksachen sind Annäherungswerte. Änderungen bleiben vorbehalten.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. durch unser Erbringen der Vertragsleistung; dies gilt auch für durch Vertreter getätigte Verkäufe und Leistungen.
Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen innerhalb 8 Tagen nach Ausstellung erhoben werden bzw. am Tag des Beginns der Erbringung unserer Vertragsleitung. Dem Kunden muß der Beginn der Erbringung unserer Vertragsleistung bekannt sein. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden.
Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat an dem Ort, an den das Produkt zu liefern ist (Bestimmungsort) rechtzeitig die Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit die Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbracht werden können.
Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, erlischt die Gewährleistung bzw. haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.
Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes.